Die ZAMG ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Seit 1990 besteht für die ZAMG die Möglichkeit im Rahmen der ihr verliehenen Teilrechtsfähigkeit privatrechtlich zu agieren.
Die Teilrechtsfähigkeit erlaubt der ZAMG kommerzielle Aktivitäten wie: